Die Gemeinden können die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch Satzung regeln, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Satzungen sind Ortsrecht; sie sind quasi die Gesetze der Gemeinde. Daneben gibt es noch Richtlinien, die ebenfalls Rechtsnormcharakter haben und Ortsrecht sind. Die Satzungen und Richtlinien werden von der Gemeindevertretung beschlossen und gelten ausschließlich im Gebiet der Gemeinde oder für einen eingeschränkten Bereich der Gemeinde bzw. bestimmte gemeindliche Einrichtungen.
Wir haben für Sie eine kleine Auswahl an Satzungen bzw. Auszüge aus Satzungen zusammengestellt, die Sie direkt anklicken können, dabei haben wir uns auf die Satzungen beschränkt, die für einen großen Teil unserer Bürger und Einwohner wichtig sind.
Wenn Sie Fragen zu diesen Satzungen bzw. Richtlinien oder zu anderen örtlichen Vorschriften haben, stehen Ihnen unsere Verwaltungsmitarbeiter gerne zur Verfügung. In der Rubrik Amtswegweiser finden Sie den zuständigen Sachbearbeiter mit der Durchwahl.