Gemeinschaftseinrichtungen
Dorfgemeinschaftshäuser
Die Gemeinde Greifenstein betreibt insgesamt acht Dorfgemeinschaftshäuser, zwei Gemeindehäuser mit Gemeinschaftsräumen und eine Mehrzweckhalle. Diese Gemeinschaftseinrichtungen können regelmäßig gegen Entgelt (Benutzungsgebühren und Nebenkosten) für die Durchführung von Familien- und Trauerfeiern sowie geselligen, kulturellen und gewerblichen Veranstaltungen in Anspruch genommen werden. Zur Benutzung berechtigt sind in erster Linie die Einwohnern und örtlichen Vereine. Andere Personen und Institutionen können nur ausnahmsweise zugelassen werden.
DGH Arborn
Sie finden das DGH:
Zur Bollerbrücke 4
35753 Greifenstein-Arborn
DGH Beilstein
Sie finden das DGH:
Herborner Straße 38
35753 Greifenstein-Beilstein
DGH Holzhausen
Sie finden das DGH:
Ulmtalstraße 8
35753 Greifenstein-Holzhausen
DGH Nenderoth
Sie finden das DGH:
Im Tripp 2
35753 Greifenstein-Nenderoth
DGH Odersberg
Sie finden das DGH:
Mittelweg 3
35753 Greifenstein-Odersberg
DGH Rodenroth
Sie finden das DGH:
Greifensteiner Straße 20
35753 Greifenstein-Rodenroth