Bauen ohne Baugenehmigung
Bauen im beplanten Bereich nach § 64 HBO:
In Baugebieten, für die ein Bebauungsplan aufgestellt ist, sind Bauvorhaben nach § 64 HBO von einer Genehmigung freigestellt. Das bedeutet für Sie als Bauherr, dass Sie keinen Bauantrag einreichen müssen. Das geplante Bauvorhaben ist lediglich mit den erforderlichen Bauvorlagenist bei der Bauaufsicht des Lahn-Dill-Kreises einzureichen.
Entspricht das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes, so kann spätestens 6 Wochen nach Eingang der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde mit dem Bau begonnen werden.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 HBO Anlage 2:
Für einige Bauvorhaben wie beispielsweise Carports und Garagen unter 50m² Grundfläche ist keine Baugenehmigung erforderlich. Die erforderlichen Bauvorlagen sind lediglich bei der Gemeinde Greifenstein einzureichen. Gibt es keine Beanstandungen,
so erhalten Sie eine Eingangsbestätigung der Gemeinde. 14 Tage nach Eingang der Bauvorlagen darf mit der Bauausführung begonnen werden.