Friedhofswesen
Die Gemeinde Greifenstein unterhält auf ihrem Gemeindegebiet elf Friedhöfe, auf denen Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen vorgenommen werden können.
Die Friedhöfe sind in erster Linie für die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde waren oder die innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind, bestimmt. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Für Erdbestattungen stehen auf allen Friedhöfen Reihengrabstätten zur Verfügung. Der Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten (Familiengräber) ist auf den Friedhöfen Arborn und Rodenroth ebenfalls möglich.
Für Urnenbeisetzungen stehen Urnenreihengrabstätten, Wiesen-Urnenreihengrabstätten, ein anonymes Urnenfeld (nur auf dem Friedhof Beilstein) sowie Urnennieschen zur Verfügung. Urnenbeisetzungen können auch in einem bereits vorhandenen Reihen-, Wahl- oder Urnengrab vorgenommen werden.
Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung unter Vorlage der Sterbeurkunde anzumelden. Der Beisetzungstermin ist mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
Erdbestattungen sollen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr vorgenommen werden. Tritt der Tod an einem Mittwoch ein, können Beisetzungen auch an dem darauffolgenden Samstag erfolgen.
Urnenbeisetzungen können von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag bis 11.00 Uhr erfolgen.
Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt 30 Jahre. An Wahlgrabstätten können die Nutzungsrechte regelmäßig auf die Dauer von 40 Jahren erworben werden.
Die Kosten für die einzelnen Beisetzungsarten können Sie der Gebührenordnung entnehmen, die hier zum Download bereitsteht: