"Schlichten statt richten"
Ist das Motto der auf Gemeindeebene angesiedelten Schiedsämter. Durch die mediative Erarbeitung von Vereinbarungen und Vergleichen werden keine Urteile gefällt, sondern tragfähige Kompromisse ausgehandelt, bei denen es keine „Verlierer“ gibt. Darüber hinaus dient das Verfahren der Entlastung der Gerichte und spart allen Beteiligten Zeit, Geld und Nerven.
Nähere Informationen zu den sachlichen Zuständigkeiten im Zivil- und Strafrecht siehe unten sowie unter www.schiedsamt.de.
Schiedsamt Greifenstein I - zuständig für die Ortsteile Allendorf, Holzhausen, Ulm und Greifenstein
Henriette Schwarzer
Auf Jakobsgarten 3a
35753 Greifenstein
Telefon: +49 (0) 6478 276 88 65
Stellvertreter:
Thomas Schimek
Ringstraße 5
35753 Greifenstein
Schiedsamt Greifenstein II zuständig für die Ortsteile Arborn, Beilstein, Nenderoth, Odersberg, Rodenberg und Rodenroth
Julia Heldt
Zur Friedolinsheck 2
35753 Greifenstein
Telefon: +49 (0) 6477 579 91 62
Stellvertreter:
Johann Ferber
Lindenhof 1
35753 Greifenstein
Telefon: +49 (0) 6478 433
Sachliche Zuständigkeit im Zivilrecht
Nach einem am 01.01.2000 in Kraft getretenen Bundesgesetz können die Bundesländer bestimmen, dass eine obligatorische Vorschaltung auch für bestimmte Zivilstreitigkeiten gilt, nämlich bei
1. den in § 906 BGB geregelten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück,
2. in Streitigkeiten wegen Überwuchses, Hinüberfalls, eines Grenzbaumes, Einhalten eines landesrechtlich geregelten Grenzabstandes von Pflanzen,
3. Verletzung der persönlichen Ehre, soweit nicht in Presse und Rundfunk begangen.
Sachliche Zuständigkeit im Strafrecht
Bei
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses
- Rauschtaten (§ 323 a StGB ) bzgl. der vorgenannten Delikte
muss zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle unternommen werden.