Politik
Die Gemeindeorgane
Die wichtigen Entscheidungen in der Gemeinde werden von der Gemeindevertretung als dem obersten Organ getroffen. Die Gemeindevertretung wird von den Bürgern der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Aufgrund der Einwohnerzahl besteht die Gemeindevertretung Greifenstein aus 31 Gemeindevertretern.
Die Gemeindevertretung bildet aus ihrer Mitte Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Greifenstein werden folgende Ausschüsse gebildet:
- Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
- Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
- Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur
Neben den drei o.g. Ausschüssen setzt sich der Ältestenrat aus dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und jeweils einem Vertreter der in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien und Wählergruppen zusammen.
Alle anderen Ausschüsse werden mit sieben Mitgliedern besetzt.
Die laufende Verwaltung der Gemeinde besorgt der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und neun ehrenamtlichen Beigeordneten. Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt.
In allen Ortsteilen wurden Ortsbeiräte eingerichtet. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören. Gleichzeitig wurde den Ortsbeiräten ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, eingeräumt. Die Ortsbeiräte werden von den Bürgern des Ortsbezirks analog der Wahlzeit der Gemeindevertretung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Alle Ortsbeiräte der Gemeinde Greifenstein bestehen aus fünf Mitgliedern.