Online-Service Standesamt
Eheurkunden dienen als Nachweis über die standesamtliche Eheschließung und werden bereits im Rahmen der Eheschließung ausgestellt. Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Exemplare benötigen (z. B. für Rentenzwecke, Nachweis der Namensführung) werden diese auf Antrag vom Standesamt ausgestellt.
Beantragung von Geburtsurkunden
Geburtsurkunden benötigen Sie zum Beispiel für die Beantragung von Pässen und Ausweisen oder Rentenangelegenheiten. Möchten Sie eine standesamtliche Eheschließung anmelden, benötigen Sie einen beglaubigten Registerausdruck.
Beantragung von Lebenspartnerschaftsurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden dienen als Nachweis über die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Hinsichtlich der Verwendung können Sie unter dem Punkt „Eheurkunden“ informieren.
Beantragung von Sterbeurkunden
Sterbeurkunden werden bereits im Rahmen der Beurkundung eines Sterbefalles ausgestellt.
Sie werden z. B. benötigt für
- die Bestattung und Überführung, sowie deren Vorbereitung
- die Abwicklung des Nachlasses
- Rentenangelegenheiten
Benötigen Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Exemplare, werden diese auf Antrag vom Standesamt ausgestellt.
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden. Ist eine Person in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheimen oder einer ähnlichen Einrichtung verstorben, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
In allen übrigen Fällen ist, entsprechend der nachstehenden Reihenfolge, zur Anzeige verpflichtet
- die Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Person, die bei dem Sterbefall anwesend war oder durch eigenes Wissen unterrichtet ist (hierzu gehören auch die Bestatter)