Informationen zur Bescheidschreibung sowie Übersicht der Gebühren- und Steuersätze
Auslesung digitaler Wasserzähler (Funkzähler)
Die Auslesung der installierten Funkzähler erfolgt in der 1. Kalenderwoche 2025.
Da die digitalen Zähler den Zählerstand vom 31.12. speichern, wird exakt mit diesem Stand abgerechnet.
Wasser- und Kanalabrechnung
Die Jahresbescheide sind datiert auf den 24. Januar 2025. Der Versand erfolgt direkt durch das Rechenzentrum in Gießen.
Grundsteuer
Auch für Objekte ohne Wasser- und Kanal-Abrechnung werden Jahresbescheide für Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (bebaute sowie unbebaute Grundstücke) mit Datum 24.01.2025 erstellt. Der Versand erfolgt direkt durch das Rechenzentrum in Gießen.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen:
Mit dem diesjährigen Grundsteuerbescheid wurden die vom Finanzamt zum 01.01.2025 neu festgesetzten und digital übermittelten Grundsteuermessbeträge in den Bescheid eingepflegt.
- Bei Abweichungen gegenüber ihrem eigenen Grundmessbescheid wenden Sie sich vorrangig bitte an ihr Finanzamt.
- Grundbesitzabgabenbescheide die entgegen der bisherigen Festsetzung (abgesehen von Verkäufen, Schenkungen, etc.) keine Grundsteuer mehr aufweisen, werden nachveranlagt.
In diesen Fällen lagen bis zum Verarbeitungsstichtag keine Daten des Finanzamtes vor.
Gewerbesteuer
Die Jahresbescheide mit Datum 03.01.2025 wurden bereits zugestellt.
Hundesteuer
Die Jahresbescheide mit Datum vom 07.01.2025 wurden bereits zugestellt.
Bei Ende der Steuerpflicht (Abmeldung eines Hundes bzw. Wegzug aus der Gemeinde Greifenstein) ist die zugeordnete Hundesteuermarke dem Steueramt zurückzugeben.
Überweisung/Bankeinzug
Beachten und verwenden Sie für Überweisungen unbedingt das im Bescheid rechts oben angegebene vollständige Kassenzeichen.
Zahlen Sie zu den angegebenen Fälligkeitsterminen bitte ausschließlich die unter „Fälligkeitstermine im laufenden Jahr“ ausgewiesenen Summen.
Alle weiteren Daten sind Rechenwege oder rein informativ.
Wenn Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung (Lastschriftmandat) erteilt haben, so erfolgt die Abbuchung zu den angegebenen Terminen. Gutschriften werden berücksichtigt.
Sollte Ihnen ausnahmsweise bis zur ersten Quartalsfälligkeit am 15.02.2025 kein Bescheid zugestellt worden sein bitten wir zu beachten, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides Zahlungen für die folgenden Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeit(en) zu leisten sind.
Fragen? Infos?
Für Fragen zur Zahlungsweise oder Ihrem Steuerkonto steht Ihnen unsere Kassenleiterin, Frau Werdnik, gerne zur Verfügung.
Durchwahl 02779-912414
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zu Fragen bezüglich der Wasser- und Kanalabrechnung bzw. der Veranlagung Ihrer Grundbesitzabgaben wenden Sie sich bitte an unser Steueramt. Frau Schmidt und Frau Guckelsberger werden Ihnen gerne Auskunft erteilen.
Durchwahl 02779-912417 oder 02779-912418
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!